Jugendschutz

Hinweise zu den Veranstaltungen für alle zwischen 16 und 18 Jahren !!!!

1. Saalöffnung 21.00 Uhr (Kinderfasching 14.00 Uhr und Dorffasching 19.30 Uhr)
2. Garantierter Einlass mit den Vorverkaufskarten bis 21.00 Uhr!
1. Wichtige Info – www.partypass.de!
2. Volljährige Begleitpersonen können nur für EINEN 16- bis 18-jährigen Gast eine Erziehungsbeauftragung machen!

Eintritt für 16- bis 18-jährige „ohne volljährige Begleitperson/Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz““
nur mit Abgabe des PartyPasses und vorzeigen des Personalausweises.
Den PartyPass bekommt ihr beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens um 24.00 Uhr zurück.

Eintritt für 16- bis 18-jährige „mit volljährige Begleitperson/

Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz“:
– Eintritt für 16- bis 18-jährige nur mit Abgabe des PartyPasses und vorzeigen des Personalausweises und
– Eintritt für volljährigen Erziehungsbeauftragten nur mit Abgabe des Führerscheins und Erziehungsbeauftragung.
Den PartyPass und Führerschein bekommt ihr beim Verlassen der Veranstaltung zurück.

Kurz zusammengefasst:
– Kein Eintritt unter 16 Jahre!
– Kein Eintritt ohne Vorzeigen des Personalausweises!
– Kein Eintritt ohne Abgabe PartyPass, Führerschein und Formular „Erziehungsbeauftragung“!
– Nicht abgeholte PartyPässe werden an das Ordnungsamt Schwäbisch Hall weitergegeben, diese informieren dann eure Eltern!
– Neu – Volljährige Begleitpersonen können nur für EINEN
16- bis 18-jährigen Gast eine Erziehungsbeauftragung machen!

Du fragst dich, was ist der PartyPass oder wo bekommst du ihn her? Alle Infos dazu und den Pass zum Ausdrucken gibt es unter www.partypass.de!

Das Formular „Erziehungsbeauftragung“ findet ihr unter http://www.lrasha.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Formulare_A_-_Z/Jugendarbeit/FormularErziehungsbeauftragung.pdf

Hinweis zum Aufbau:

Aufbau ab Dienstag, 14 Januar 2020 bis Freitag, 17. Januar 2020 jeweils ab 18.00 Uhr!
Jeder Helfer, der mind. 3x beim Auf-Abbau hilft bekommt 2 Freikarten!
Voraussetzung – ihr müsst 16 Jahre alt sein!

Hinweis zum Tüngentaler Fasching:

Verantwortlich für die Durchführung seit 2005 ist der Förderverein SV Tüngental e.V., früher hat den Fasching der SV Tüngental e.V. organisiert!
Den jährlichen Faschingsauftakt um den 11.11. organisiert der Faschingsklub Tüngental e.V..
Also 3 verschiedene Vereine, aber sehr gute Zusammenarbeit, mit einem Ziel: Tolle Faschingsveranstaltungen in Tüngental auf die Beine zu stellen.

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