Faschingsinfos

Fasching 2014 – Termine (Aktuelle Infos auch im Facebook unter Tüngentaler Fasching):

18.01.2014 1. SVT-Fasching „Crossfire“                    

24.01.2014 Jugendfasching (18.00 bis 22.00 Uhr, weitere Details in Facebook unter Jugendfasching)

25.01.2014 2. SVT-Fasching „Good News“  


01
.02.2014 Kinderfasching „Spielstraße mit vielen verschiedenen Stationen/Aufgaben“  

01.02.2014 Dorffasching „Two of us – Hirschi & Odi und den „Zellermer Guggafatzer“

Weitere Termine etc. von Hirschi & Odi findet ihr in Facebook unter

http://www.facebook.com/pages/Just-the-2-of-us-Hirschi-und-Odi/278114522233640


Fasching 2014 Motto „Rock im Dorf“

Folgende Bar’s wird es geben:
Rock
Schlager
Volksmusik
hip hop
punk

 Kartenvorverkauf:

für beide Veranstaltungen am 18.01 und 25.01.2014 ab Donnerstag, 02. Januar 2014

in Tüngental bei der „Raiffeisenbank Tüngental“, in der Gaststätte „Seestüble“ (Mo, Mi und Do ab 19 Uhr, Fr ab 16 Uhr, außer Dienstag und Samstag, direkt am Sportplatz) und
in Schwäbisch Hall bei der Schuhmacherei Elbel in der Gelbinger Gasse 10.
Karten gibt es natürlich auch noch an der Abendkasse.
Eintritt/Kartenpreis je: 9,00€

Hinweise zu den Veranstaltungen:

1. Saalöffnung 20.00 Uhr (Kinderfasching 14.00 Uhr und Dorffasching 19.30 Uhr)
2. Garantierter Einlass mit den Vorverkaufskarten bis 21.00 Uhr!
3. Wichtige Info – www.partypass.de!
4. Volljährige Begleitpersonen können nur für EINEN 16- bis 18-jährigen Gast eine Erziehungsbeauftragung machen!

Eintritt für 16- bis 18-jährige „ohne volljährige Begleitperson/Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz““
nur mit Abgabe des PartyPasses und vorzeigen des Personalausweises.
Den PartyPass bekommt ihr beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens um 24.00 Uhr zurück.

Eintritt für 16- bis 18-jährige „mit volljährige Begleitperson/

Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz“:
– Eintritt für 16- bis 18-jährige nur mit Abgabe des PartyPasses und vorzeigen des Personalausweises und
– Eintritt für volljährigen Erziehungsbeauftragten nur mit Abgabe des Führerscheins und Erziehungsbeauftragung.
Den PartyPass und Führerschein bekommt ihr beim Verlassen der Veranstaltung zurück.

Kurz zusammengefasst:
– Kein Eintritt unter 16 Jahre!
– Kein Eintritt ohne Vorzeigen des Personalausweises!
– Kein Eintritt ohne Abgabe PartyPass, Führerschein und Formular „Erziehungsbeauftragung“!
– Nicht abgeholte PartyPässe werden an das Ordnungsamt Schwäbisch Hall weitergegeben, diese informieren dann eure Eltern!
– Neu – Volljährige Begleitpersonen können nur für EINEN
16- bis 18-jährigen Gast eine Erziehungsbeauftragung machen!

Du fragst dich, was ist der PartyPass oder wo bekommst du ihn her? Alle Infos dazu und den Pass zum Ausdrucken gibt es unter www.partypass.de!

Das Formular „Erziehungsbeauftragung“ findet ihr unter http://www.lrasha.de/Erziehungsbeauftragung_Formular_LRA_Polizei.pdf

Hinweis zum Aufbau:

Aufbau ab Dienstag, 14. Januar 2014 bis Freitag, 17. Januar 2014 jeweils ab 18.00 Uhr!
Jeder Helfer, der mind. 3x beim Aufbau und 1x beim Abbau hilft bekommt 2 Freikarten!
Voraussetzung – ihr müsst 16 Jahre alt sein! Für die zweite Karte erheben wir ein Pfand, das am Abbautermin 03.02.2014 18 Uhr wieder ausbezahlt wird.


Hinweis zum Tüngentaler Fasching:

Verantwortlich für die Durchführung seit 2005 ist der Förderverein SV Tüngental e.V., früher hat den Fasching der SV Tüngental e.V. organisiert!
Den jährlichen Faschingsauftakt um den 11.11. organisiert der Faschingsklub Tüngental e.V..
Also 3 verschiedene Vereine, aber sehr gute Zusammenarbeit, mit einem Ziel: Tolle Faschingsveranstaltungen in Tüngental auf die Beine zu stellen.

 

 

 

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