Corona Verordnung

Liebe Vereinsmitglieder,

laut der Corona-Verordnung Sportstätten–CoronaVOSportstätten vom 10. Mai 2020 und den bindenen Vorgaben der Stadt Schwäbisch Hall ist ab jetzt unter bestimmten Voraussetzungen das Training verschiedener Sportarten wieder möglich. Die Voraussetzungen entnehmt bitte der Anlage “ Corona-Verordnung Sportstätten–CoronaVOSportstätten“ und weitere Details der Anlage „Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab dem 11. Mai“. Die 10 Leitplanken des DOSB geben einen Überblick.

Wir bitten Euch die Voraussetzungen einzuhalten und alle Trainer, Übungsleiter sowie den Vorstand dabei zu unterstützen. 

Die Sportplätze dürfen weiterhin nicht zu privaten Zwecke genutzt werden, sondern nur für den Trainings- und Übungsbetrieb. 

Die Sporthalle sowie der Fitnessraum bleiben weiterhin geschlossen.

Für Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung. Bleibt gesund!

Euer Vorstand
Volker Schmidt und Dirk Ruff

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